Ius et religio: Popilius Heracla sírfelirata és az ókori ember vágyódása a halhatatlanságra

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2024
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Jakab Éva: Ius et religio: Popilius Heracla sírfelirata és az ókori ember vágyódása a halhatatlanságra. FORUM 14. évfolyam, 1. szám, 2024. 81-97 p.
MTMT:

35635063

Abstract
In der Gedankenwelt des antiken Menschen hatte die Beschäftigung mit dem Tod eine zentrale Bedeutung. Religion, Ethik und Philosophie boten nützliche moralische Hilfe zum sozialen Verhalten. Gesetzgeber, Richter und Juristen waren hingegen bemüht, die Sorge um Familie und Vermögen nach dem Ableben rechtlich zu schützen. Auf diversem Schreibmaterial (Holztäfelchen, Papyrus, Stein) sind letztwillige Verfügungen aus dem Imperium Romanum überliefert. Religio bedeutet nach Cicero „die fromme Verehrung der Götter“ (Avenarius): Relegere bezeichnet den regelmäßigen Vollzug von ritualen Handlungen, die dem Individuum Identität und Kraft zum Leben verleihen. Unter den religiösen Handlungen nahmen Grabpflege und Totenkult eine zentrale Rolle für den antiken Menschen ein. Die Sterbenden strebten nach Unsterblichkeit, nach Pflege ihrer memoria – sie wünschten die Erinnerung an ihr Dasein durch parentalia und rosaria – durch jährliche Festlichkeiten wach zu halten. In den letztwilligen Verfügungen der Römer spielten solche Auflagen eine zentrale Rolle. Die Anknüpfung an die Nachwelt zeigte sich auch in Dispositionen, die sich um das Wohl der Hinterbliebenen sorgten: um die Mitglieder der familia im engeren und weiteren Sinne. Von mortis causa Verfügungen berichtet eine breite Palette von Quellen. Mein Beitrag ist davon auf eine einzige Inschrift aus Ostia beschränkt: FIRA III No. 56 = AE 1946, 136. Ein Römer, Popilius Heracla verfügte in seinen codicilli, wie und von wem seine memoria nach seinem Ableben gepflegt werden sollen.
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Keywords
síremlék ; halhatatlanság ; Popilius Heracla